
Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat
Am 15. November 2026 werden in unserer Gemeinde Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat neu gewählt.
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer in der Seelsorge und koordiniert das Gemeindeleben. Der Pfarrgemeinderat wird mit 10 Mitgliedern vollständig neu gewählt. Zwei Mitglieder werden vom Pfarrer berufen.
Wahlberechtigung
Bitte nehmen Sie an der Wahl teil! Sie zeigen damit, dass die Gemeinde Ihnen nicht gleichgültig ist und dass Sie diejenigen, die Verantwortung übernehmen, mit Ihrem Votum unterstützen!
Wer am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und seit mindestens 6 Monaten im Gebiet der Gemeinde seinen Wohnsitz hat, ist, darf den Pfarrgemeinderat wählen. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, den Kirchenvorstand zu wählen.
Bitte prüfen Sie im Pfarrbüro während der Dienststunden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie am Wahltag nicht in Berlin sein sollten oder aus einem anderen Grund nicht an der Wahl teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, im Pfarrbüro die Unterlagen für die Briefwahl (bis spätestens 8. November) zu erhalten.
Kandidaten
Für die Wahl zum Kirchenvorstand kandidieren:








Im Kirchenvorstand verbleiben seit der letzten Wahl als gewählte Mitglieder: Florian Krick, Dr. Hans-Peter Podhaisky, Stefan Schmorleiz und Dr. Johannes Steinfort.
Für die Wahl zum Pfarrgemeinderat kandidieren:














Bei der Pfarrversammlung am Sonntag, dem 8. November, in Hl. Familie werden sich die Kandidaten vorstellen. Herzliche Einladung!
Termin
St. Augustinus: Kolpingraum beim Pfarrsaal, 10-10.30 Uhr
Heilige Familie:Pfarrsaal, 11.30-12.30 Uhr, 20-20.30 Uhr
Für den Kirchenvorstand dürfen Sie höchstens 6 Namen (4 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) ankreuzen.
Für den Pfarrgemeinderat dürfen Sie höchstens 10 Namen ankreuzen.